Um den E-Commerce-Bereich zu revolutionieren und die Effizienz zu steigern, spielt künstliche Intelligenz (KI) bei tradee.ch eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie wir Automatisierte Prozesse nutzen, um unsere internen Abläufe zu verbessern und ein optimales Kundenerlebnis zu schaffen
Für den Import von Produkten von der EU in die Schweiz gibt es verschiedene rechtliche Regelungen und Verfahren, die beachtet werden müssen.
Dabei gibt es grundsätzlich keinen automatischen Anspruch darauf, dass nur bestimmte Firmen das exklusive Recht haben, Waren in die Schweiz zu importieren. Allerdings spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die solche Importmöglichkeiten beeinflussen können.
1. Grundsätzlicher Marktzugang:
In der Regel dürfen grundsätzlich alle Unternehmen (also nicht nur bestimmte Importeure oder Speditionen) Produkte von der EU in die Schweiz importieren, solange sie die geltenden Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch spezielle Regelungen für bestimmte Produktkategorien, zum Beispiel für Medizinprodukte, Chemikalien oder Lebensmittel, die strengen Vorschriften unterliegen. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Importeur eine besondere Zulassung oder Registrierung hat.
2. Exklusive Vertriebsrechte:
Einige Firmen besitzen möglicherweise exklusive Vertriebsrechte für bestimmte Produkte in einem Land, darunter auch in der Schweiz. Dies kann durch vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Hersteller und einem Importeur geregelt werden. Solche exklusiven Verträge hindern andere Unternehmen daran, das gleiche Produkt in die Schweiz zu importieren, weil der Vertragshändler der einzige autorisierte Importeur ist. Diese exklusiven Vertriebsrechte sind in der Regel privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Beispiel: Ein europäischer Hersteller von elektronischen Geräten könnte mit einer Schweizer Firma einen Vertrag abschließen, der dieser Firma exklusive Vertriebsrechte in der Schweiz gibt. In diesem Fall dürfen keine anderen Unternehmen dieselben Geräte importieren und in der Schweiz verkaufen.

Zu den Verantwortlichkeiten eines Schweizer Importeurs zählt die Überprüfung diverser Konformitäten-
3. Parallelimport:
Im Gegensatz zu exklusiven Vertriebsrechten gibt es auch den sogenannten Parallelimport. Beim Parallelimport werden Originalprodukte, die bereits in einem anderen Land (zum Beispiel in der EU) legal verkauft wurden, ohne Zustimmung des offiziellen Importeurs in die Schweiz importiert. Solche Importe sind grundsätzlich erlaubt, solange sie bestimmte Vorschriften einhalten. In der Schweiz gilt der Erschöpfungsgrundsatz, das bedeutet, dass die Rechte des Herstellers an der Ware nach dem ersten Verkauf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erschöpft sind. Dies erlaubt es Dritten, Produkte zu importieren und weiterzuverkaufen, auch ohne die Zustimmung des Herstellers.
4. Produktsicherheit und Zollvorschriften:
Produkte, die von der EU in die Schweiz importiert werden, müssen den Schweizer Vorschriften entsprechen, insbesondere in Bezug auf Produktsicherheit und Konformität. Dies betrifft beispielsweise CE-Kennzeichnungen bei technischen Produkten, spezielle Vorschriften für Lebensmittel oder Pharmaprodukte.
Darüber hinaus muss der Importeur Zollformalitäten erledigen, da die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist. Die Importzölle und Mehrwertsteuer müssen bei der Einfuhr entrichtet werden.
5. Wettbewerbsrecht:
- Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das die Zoll- und Sicherheitsvorschriften einhält, Produkte aus der EU in die Schweiz importieren.
- Exklusive Importrechte können durch vertragliche Vereinbarungen entstehen, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Parallelimporte sind in der Regel erlaubt, solange die Ware rechtmäßig im EWR verkauft wurde.
- Importprodukte müssen den schweizerischen Vorschriften und Zollbestimmungen entsprechen.
- Exklusive Importrechte dürfen nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.