Auswirkungen des Wegfalls der Importzölle

Am 1.1.2024 erfolgte die Abschaffung der Industriezölle. Dieser Beitrag erklärt, welche Auswirkungen der Wegfall der Zölle auf den Onlinehandel in der Schweiz hat.

Die Abschaffung der Industriezölle: Was steckt dahinter?
Am 1.1.2024 erfolgte die Abschaffung der Industriezölle. Dieser Beitrag erklärt, welche Auswirkungen der Wegfall der Zölle auf den Onlinehandel in der Schweiz hat.

Im Jahr 2017 beschloss der Bundesrat verschiedene Maßnahmen gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“, darunter die Aufhebung der Einfuhrzölle für Industrieprodukte (Industriezölle). Ab dem 1. Januar 2024 fielen daher unabhängig vom Ursprungsland bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz keine Zölle mehr an. Nicht alle Produkte sind von dieser Aufhebung betroffen, und die spezifischen Produkte können auf der SECO-Informationsseite eingesehen werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um 20 Zolltarifnummern, die hauptsächlich Agrarprodukte und Fischereierzeugnisse umfassen (vereinfacht ausgedrückt: Tiere, Futter, Lebensmittel).

Mehrwert der Änderungen

Die Massnahme soll sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern gleichermassen zugutekommen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz insgesamt stärken. Es ist wichtig zu betonen, dass die Vorlage nicht nur den Wegfall der Zollabgaben, sondern auch eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vorsieht.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass mit der Aufhebung am 1. Januar 2024 vorerst keine Anpassungen am Verzollungsprozess einhergehen werden. Allerdings sind in Zukunft Vereinfachungen und Erleichterungen zu erwarten, wenn das neue Warenverkehrssystem „Passar“ im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT und des neuen Zollrechts (BAZG-VG) eingeführt wird.

Bisherige und neue Situation ab 2024

Um die Auswirkungen der Vorlage zu verstehen, ist es hilfreich, einen Blick auf die bisherige Situation und im Anschluss einen Ausblick auf die Zukunft zu werfen: Bisher fielen beim Import bestimmter Güter in die Schweiz Einfuhrzölle an. Diese Zölle variierten je nach Produkt (identifiziert durch eine Zolltarifnummer), Gewicht des Produkts (Gewichtszölle statt Wertzölle) und Ursprungsland.
Seit dem 1.1.2024 entfallen diese Einfuhrzölle für Industrieprodukte, und auch Ursprungsnachweise müssen nicht mehr erbracht werden. Allerdings müssen weiterhin grundlegende Informationen wie die Zolltarifnummer – jetzt jedoch nur noch 6-stellig und nicht mehr 8-stellig – und das Gewicht des Produkts in den Stammdaten erfasst werden. Andere Abgaben wie die Mehrwertsteuer (auch als Einfuhrsteuer bezeichnet) werden weiterhin erhoben. Die Änderungen durch die Aufhebung der Industriezölle entnehmen sie folgender Abbildung: gefährden. Der Importeur muss auch die vom Hersteller festgelegten Lager- und Transportbedingungen einhalten, sofern solche vorhanden sind.

Veränderungen im Schweizer Onlinehandel durch die Aufhebung der Industriezölle

Was bedeutet das für Schweizer Händler?

Die Industriezölle wurden ursprünglich eingeführt, um Schweizer Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Inzwischen werden sie als kostspielig und administrativ aufwendig empfunden. Verschiedene Unternehmensverbände, darunter economiesuisse und die Swiss Retail Federation (Stellungnahme als PDF), haben sich daher für die Abschaffung der Industriezölle ausgesprochen.

Für Schweizer Händler bedeutet der Wegfall der Industriezölle grundsätzlich geringfügig niedrigere Importkosten. Diese könnten in Form von etwas niedrigeren Preisen an die Verbraucher weitergegeben werden. Da die Zollabgaben jedoch bereits relativ niedrig waren (im Durchschnitt 1,8% des Warenwerts), sind keine drastischen Preisanpassungen zu erwarten. Ab 2024 wird zudem die Schweizer Mehrwertsteuer von 7,7% auf 8,1% erhöht, was potenzielle Preissenkungen wieder ausgleichen könnte. Daher ist die Vereinfachung des Prozesses und die damit verbundene Reduzierung des administrativen Aufwands im Jahr 2024 wichtiger als das Kostenargument.

Was bedeutet das für Schweizer Konsumenten?

Grosse Preissenkungen für Verbraucher sind, wie bereits erwähnt, nicht zu erwarten. Die Swiss Retail Federation teilt diese Einschätzung: „Da die durchschnittlichen Zollsätze für Industriegüter mit 1,8% bereits niedrig liegen, wäre es jedoch falsch, von einem flächendeckenden und signifikanten Rückgang der Verbraucherpreise bei den importierten Gütern auszugehen. Ecoplan erwartet einen Rückgang des aggregierten Konsumentenpreisniveaus (inkl. Dienstleistungen) um 0,1%. Die größten Preisrückgänge sind bei Textilien und Bekleidung zu erwarten.“eforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine angemessene Untersuchung der Beschwerden zu ermöglichen.

Was bedeutet das für den Schweizer Onlinehandel?

Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Industriezölle auf Industrieprodukte auf den Schweizer Onlinehandel? Werden mehr ausländische Marken und Händler in die Schweiz verkaufen? Wird der Wettbewerb zunehmen?
Die Befürchtung, dass der Wegfall der Industriezölle zu einem verstärkten Wettbewerb von ausländischen Online-Shops oder Plattformen führen wird, halten wir für unbegründet. Wieso? 
Es sind bereits heute große und mittelgroße ausländische Händler mit erheblichen Marktanteilen in der Schweiz aktiv. Einige arbeiten bereits mit Cross-Border-Dienstleistern zusammen, um den reibungslosen Import und die Rückführung von Retouren zu gewährleisten, wobei diese Dienstleister bereits Erfahrung mit Zoll- und Mehrwertsteuerfragen haben.

Auch kleinere Händler und Marken, die einen einfacheren Zugang zum Schweizer Markt suchten, bereits Plattformen wie Zalando, Digitec Galaxus (vereinfachter Import für Lieferanten seit 2018 dank EU-Hub) oder Amazon genutzt, darunter auch den Fulfillment-by-Amazon (FBA) Service. Wer wirklich wollte, fand also schon vor der Abschaffung der Industriezölle mehrere Wege, in den Schweizer Markt einzutreten.
Was mögliche Ambitionen kleinerer ausländischer Händler und Direct-to-Consumer-Shops in der Schweiz betrifft, so entfallen ab 2024 zwar die Zollabgaben, aber abgesehen davon ändert sich vorerst nichts am Prozess. Der Ursprungsnachweis entfällt, und die Zolltarifnummern werden vereinfacht. Dennoch bleibt der Prozess mit der Mehrwertsteuer erhalten, und die Schweiz behält ihre „natürlichen Barrieren“ wie Mehrsprachigkeit und eigene Währung bei. Wenn ausländische Onlinehändler bereits jetzt Schwierigkeiten haben, den Cross-Border-Handel in die Schweiz zu bewältigen und die Schweizer Kunden zu zufrieden zu stellen (da diese bisher die Verzollungskosten selbst tragen mussten und dies auch weiterhin tun werden), wird ihnen diese Gesetzesänderung nicht automatisch helfen.

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